Die Indikation zum Einlegen einer Trachealkanüle kann sich aus folgen Gründen ergeben:
Für die zwischenmenschliche Kommunikation ist das Sprechen elementar. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, die Trachealkanüle so früh als möglich (schon auf der Intensivstation) so auszuwählen und einzurichten, dass der Einsatz von Sprechventilen (Einwegventile) möglich wird.
Die aktuelle Evidenz spricht eindeutig dafür, dass mit einer frühen mündlichen Kommunikation viele Missverständnisse und Frustrationen vermieden werden, sowohl Motivation wie Compliance der Betroffenen steigen, schnellere Fortschritte erzielt und damit letztlich Aufenthaltstage und Kosten eingespart werden.
Ob und in welchem Ausmass eine Dysphagie nach Einlage einer Trachealkanüle vorhanden ist, hängt im Wesentlichen von den Ursachen ab, die zur Tracheotomie geführt haben. Lässt man die Trachealkanülen zu lange gecufft, kann sich eine Dysphagie verstärkten oder überhaupt erst entwickeln.
Bei einer gecufften Trachealkanüle können Patient:innen das Sekret, das durch den Larynx in die Trachea fliesst und sich oberhalb des Cuffs ansammelt, nicht abhusten. Das führt über längere Zeit unweigerlich zu einer Gewöhnung an Sekret in der Trachea und damit zu einer Verminderung der Sensibilität.
Für den Verlauf der Schluckfähigkeit und die Diagnostik und Therapie einer allenfalls vorhandenen Dysphagie ist es entscheidend, so früh wie möglich von den dauergecufften Trachealkanülen wegzukommen und mit Sprechventilen den Ausatemluftstrom mindestens zeitweise wieder über die physiologischen Atemwege zu lenken.
Dieses Vorgehen wirkt nicht nur der Desensibilisierung entgegen, es stellt auch die Voraussetzungen zum Husten, sowohl reflektorisch wie willkürlich, wieder her. Dieser ist im Zusammenhang mit der Dysphagie evident, da damit negative Folgen einer beeinträchtigten Schluckfähigkeit (Residuen, Penetrationen, Aspirationen) entweder reflektorisch korrigiert oder therapeutisch mit willkürlichen Reinigungstechniken angegangen werden können.