Das Schlucken unterliegt genauso wie alle anderen Körperfunktionen einem natürlichen Alterungsprozess. Er beinhaltet vielschichtige Veränderungen wie Abbau von Muskelmasse mit Kraftverlust, Verlangsamung aller Schluckphasen, reduzierte Produktion von Speichel, Zahnverlust, Abnahme von Sensibilität sowie Geschmacks- und Geruchswahrnehmung sowie eine Rückverlagerung der Triggerareale, was zu einer späteren Schluckreflextriggerung führt. Damit können ältere Menschen beispielsweise ein Glas Wasser oft nicht mehr so schnell in einem Zug leer trinken, sie müssen bei Gesprächen während des Essens aufpassen, dass sie sich nicht verschlucken, dass keine Speiseteile aus dem Mund fallen oder sie müssen vermehrt nachschlucken, weil Nahrungsreste im Hals zurückbleiben. Vielleicht wird auch das Kauen mühsamer und dauert länger, weil ein Teil der Zähne fehlt oder die Prothese nicht optimal angepasst ist.
Für diese physiologischen Veränderungen im Alter gibt es den Begriff Presbyphagie. Er bezeichnet ein gesundes Schluckmuster eines alten Menschen, das oben erwähnte Veränderungen zu kompensieren vermag. Es ist abzugrenzen von gesundheitsgefährdenden, behandlungsbedürftigen Dysphagien, die im Alter gehäuft vorkommen.
Vielfältige Einflussfaktoren können aus einem vorläufig noch gut kompensierten, altersgerechten Schluckmuster eine gesundheitsgefährdende Dysphagie entstehen lassen:
Es wird von sekundärer Presbyphagie gesprochen, wenn sich eine kompensierte primäre Presbyphagie mit normaler Schluckfunktion durch eine der oben erwähnten Einflussfaktoren zu einer Dysphagie, also einer gestörten Schluckfunktion, entwickelt.
Bei der geriatrischen Betreuung ist es wichtig, presbyphagische Menschen von denjenigen zu unterscheiden, die tatsächlich an einer Dysphagie leiden. Liegt eine solche vor oder besteht mindestens der dringende Verdacht, müssen die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen durchgeführt werden. Schlucktherapeutische Interventionen sind in jedem Alter indiziert, da bei Vorliegen einer Schluckstörung eine Gesundheitsgefährdung besteht und die Lebensqualität des Patienten reduziert wird.
Klinische Hinweise, die auf eine behandlungspflichtige Dysphagie hindeuten können:
Bei der Entscheidung zu einschränkenden diätetischen Massnahmen, wie etwa das Verabreichen von pürierter Kost oder das Eindicken von Flüssigkeiten, sollte die Lebensqualität der Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden. Das heisst, die Massnahmen sollten eine deutliche Verbesserung des Ernährungs- und Allgemeinzustandes in Aussicht stellen und die Reduktion der Lebensqualität rechtfertigen.